Ab dem 1. Januar 2026 ist es so weit: Strom lässt sich nun auch mithilfe von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) vom Dach der Nachbarschaft beziehen. Das neue Modell bietet nicht nur Investitionssicherheit für Produzenten, sondern fördert darüber hinaus den weiteren Ausbau von Solaranlagen. Wir erklären, was LEG genau sind und was Sie darüber wissen sollten.
Was sind lokale Elektrizitätsgemeinschaften?
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) nennt man die Zusammenschlüsse von privaten Haushalten, Unternehmen oder weiteren Akteuren innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinschaft, welche gemeinsam lokal produzierte, erneuerbare Energie erzeugen, teilen und verbrauchen. Die Idee dahinter ist einfach: Der Strom wird dort genutzt, wo er auch erzeugt wird. Besonders interessant ist eine solche Lösung beispielsweise für Unternehmen, die ihren überschüssigen Strom auf diese Weise an Haushalte in der Nachbarschaft verkaufen wollen. Das war bis anhin gesetzlich nicht möglich.
Wie funktionieren lokale Elektrizitätsgemeinschaften?
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) funktionieren, indem sich Stromproduzenten und
-verbraucher innerhalb einer Gemeinde zusammenschliessen. Die Bildung und Organisation einer LEG wird durch das Stromversorgungsgesetz geregelt. Die Teilnehmer dieser Gemeinschaft sind Erzeuger, Verbraucher und Speicherbetreiber, die sich auf derselben Netzebene beim gleichen Verteilnetzbetreiber befinden. Dabei ist jeder Teilnehmer mit einem Smart Meter ausgestattet. Der lokal erzeugte Strom wird innerhalb der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft verbraucht. Dabei wird der Preis innerhalb der Gemeinschaft vereinbart. Da die Bezüger des Solarstroms nicht das gesamte Stromnetz in Anspruch nehmen, profitieren sie von einem um 40 Prozent reduzierten Netznutzungstarif. Falls es immer noch überschüssigen Strom gibt, wird dieser ins öffentliche Netz eingespeist, allerdings zu einer tieferen Rückvergütung, als man bei einer LEG erwirtschaften kann.
Die LEG wählt darüber hinaus eine Vertretung, die für technische Absprachen, Messungen und die Abrechnung gegenüber dem Verteilnetzbetreiber zuständig ist. Das wird in einem Vertrag festgehalten. Zudem gilt: Jeder Teilnehmer einer LEG kann nur an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft teilnehmen.
Welche Voraussetzungen muss man für die Bildung einer LEG haben?
Für die Bildung einer LEG sind diverse Voraussetzungen erforderlich. So müssen sich die Parteien innerhalb derselben Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden. Ebenfalls ist erforderlich, dass alle Parteien zum selben Verteilnetzbetreiber gehören. Zudem müssen die angeschlossenen Erzeugungsanlagen einen Mindestanteil von fünf Prozent an der gesamten Anschlussleistung abdecken. Eine weitere Voraussetzung ist ein Smart Meter bzw. ein intelligentes Messsystem für alle Teilnehmer: So kann exakt erfasst werden, wie viel Strom produziert, verbraucht, gespeichert oder geliefert wird.
Welche Vorteile haben lokale Elektrizitätsgemeinschaften?
LEG bieten mehrere Vorteile. Das gilt sowohl für Verbraucher als auch für Produzenten.
Für Verbraucher:
Teilnehmer einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft profitieren gleich mehrfach: Sie können den gemeinschaftlich erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen und haben Zugang zu lokal produziertem Strom selbst ohne Photovoltaikanlage. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Durch die Nutzung erneuerbarer regionaler Energiequellen wird die CO2-Belastung für die Umwelt zudem spürbar reduziert.
Für Produzenten:
Auch für Produzenten eröffnen sich neue Möglichkeiten. Durch die LEG erhalten sie eine Möglichkeit, ihren lokal erzeugten Strom direkt in die Gemeinschaft einzubringen. Das erlaubt ihnen auch, die ganze Fläche ihres Daches zu verwenden. Denn die Grösse muss nicht mehr nur auf den Eigenverbrauch beschränkt werden. Überschüssiger Strom lässt sich lokal weiterverkaufen. Davon profitieren auch Menschen, die sonst keinen Zugang zu Solarstrom hätten – zum Beispiel dann, weil sie keine eigene Anlage installieren können. So entsteht ein fairer, nachhaltiger Austausch, bei dem Produzenten ihre Reichweite vergrössern und Konsumenten Zugang zu sauberer Energie erhalten.
Wie kann man eine LEG bilden?
Die Bildung einer LEG erfolgt in drei einfachen Schritten:
1. Sich informieren: Haben Sie Interesse an der Bildung oder an der Teilnahme an einer LEG, dann können Sie sich bei ihrem lokalen Verteilnetzbetreiber melden. Dieser informiert Sie über alle aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten.
2. Teilnehmer finden: Grundsätzlich kann jeder Stromproduzent eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft starten. Dazu müssen sich aber mindestens zwei Parteien zusammenschliessen. Zudem müssen die weiter oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
3. Vorhaben beim Verteilnetzbetreiber anmelden: Sind alle Voraussetzungen für die Bildung einer LEG erfüllt, kann man sich beim Verteilnetzbetreiber anmelden. Die Bildung der LEG kann erst per 1. Januar 2026 beginnen.
Was ist der Unterschied zwischen einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
LEG und ZEV unterscheiden sich vor allem in ihrer Reichweite und der Nutzung des öffentlichen Netzes. Ein ZEV umfasst Parteien, die sich hinter einem gemeinsamen Netzanschluss befinden – typischerweise innerhalb eines Gebäudes oder eines Areals mit zusammenhängenden Grundstücken. Darin wird ein eigener Messaufbau installiert, um den lokal produzierten Strom aus einer Photovoltaikanlage gemeinsam zu gebrauchen und intern zu verteilen.
Eine LEG ist umfassender angelegt als ein ZEV: Sie kann sich über mehrere Gebäude oder ein ganzes Quartier erstrecken. Anders als beim ZEV wird hier das öffentliche Netz genutzt, um Strom zwischen den Teilnehmern zu handeln. Für diesen gemeinschaftlich gehandelten Strom gelten um 40 Prozent reduzierte Netznutzungstarife für die Abnehmer des Stroms. Während ZEV also in erster Linie eine Lösung für den Eigenverbrauch im kleineren Massstab darstellt, ermöglicht eine LEG eine breitere, netzgestützte Zusammenarbeit und eine gemeinschaftliche Energieversorgung, meist auf Quartierebene.
ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) lanciert erstes LEG-Produkt der Schweiz – SunTechnics Fabrisolar setzt um
Das ewz hat lokale Elektrizitätsgemeinschaften bereits früh ins Auge gefasst: Als erster Energieversorger der Schweiz lanciert es das LEG-Produkt ewz.solarquartier in der Stadt Zürich. Damit können Produzenten von Solarstrom in Zürich ihren Überschuss künftig über ewz.solarquartier direkt in der Nachbarschaft verkaufen. Wir von SunTechnics Fabrisolar sorgen für die korrekte Technik und Installation.
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