Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Juni 2024 mit knapp 70 Prozent das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Auch bekannt als Stromgesetz, bringt dieses einige Änderungen für die Photovoltaik mit sich. Welche das sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Die Schweizer Wählerinnen und Wählern haben das Stromgesetz angenommen. Diese Gesetzesgrundlage soll dafür sorgen, dass die Schweiz schneller Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen kann. Das Stromgesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. Bezüglich Solarenergie bringt dies so einige Änderungen mit sich.
Schweizer Strom mit mehr erneuerbarem Anteil
Das Stromgesetz schreibt folgendes vor: 35 Terawattstunden (TWh) des Schweizer Stroms müssen bis zum Jahr 2035 aus erneuerbaren Energien – Wasserkraft ausgeschlossen – stammen. Bis zum Jahr 2050 sollen es 45 TWh sein. Einen hohen Anteil davon wird infolgedessen die Solarenergie ausmachen. Dieser Anteil soll gemäss Schätzungen des Branchenverbandes Swissolar von heute 10 Prozent bis 2050 auf 50 Prozent erhöht werden. Eine erste Massnahme ist etwa die Solarpflicht bei grossen Neubauten: Wenn ein Neubau oder eine umfassende Modernisierung eine Grundfläche von mehr als 300 m² hat, ist eine Solaranlage Pflicht.
Import von Strom im Winter wird geringer
Neu soll weniger Strom im Winterhalbjahr, also vom 1. Oktober bis 31. März, importiert werden. Es gilt folglich ein maximaler Wert von fünf TWh im Winterhalbjahr. Um dieses Ziel zu erreichen, soll zusätzlich nebst Energie aus Wind und Wasser auch die aus der Sonne zum Einsatz kommen: Solaranlagen von nationalem Interesse müssen dazu bis 2040 eine Leistung von mindestens 6 TWh erbringen. Zwei TWh der klimaneutralen Stromproduktion im Winter müssen sicher zur Verfügung stehen. Die Kantone sind verpflichtet, in ihren Richtplänen nach sorgfältiger Abwägung entsprechende Flächen auszuweisen. Allerdings sind für die Schweiz bedeutsame Biotope von der Flächennutzung ausgeschlossen.
Finanzielle Anreize für Solarstrom
Mit der Annahme des Stromgesetzes werden vereinheitlichte Mindestpreise für den zurück ins Netz eingespeisten Solarstrom gelten. Diese Mindest-Rückspeisetarife orientieren sich am Marktpreis und werden vierteljährlich festgelegt. Zusätzlich werden mit der Annahme des Gesetzes die bisher existierenden Förderinstrumente von 2030 bis 2035 verlängert. Der Netzzuschlag bleibt weiterhin bei 2.3 Rappen pro Kilowattstunde ohne Erhöhung.
Finanziell attraktiver werden auch lokale Energiegemeinschaften (LEG) und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV): So wird der in LEG produzierte und genutzt Strom gefördert. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch erfahren eine stärkere Förderung.
Und schliesslich dürften auch Betreiberinnen und Betreiber von Stromspeichern eine finanzielle Entlastung erfahren: Diese werden in Zukunft von Netzgebühren befreit. Denn, wer einen Stromspeicher betreibt, trägt zur Dezentralität und zur Netzstabilität bei.
Niedrigere administrative Hürden
Baubewilligungen stellen in vielen Fällen ein mühsames Hindernis dar, wenn es um den Bau von Solaranlagen geht. Das neue Gesetz will auch hier Erleichterung schaffen: Die Baubewilligungen von Solaranlagen wird mit der angenommenen Gesetzesänderung einfacher in der Beschaffung. Das gilt etwa auf Parkplatz-Arealen, angepassten Dächern und Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen sowie auf freien Flächen in wenig belasteten Gebieten.
Ein Stromgesetz mit Zukunft
Durch das neue Stromgesetz dürften erneuerbare Energien nach dem starken Anstieg der Solarenergie in den letzten Jahren nochmal an Schwung dazugewinnen. Damit wird die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit der Schweiz von Energieimporten erhöht. Das Gesetz bietet zudem Planungssicherheit: Sollten die Förderinstrumente nicht ausreichen, werden verbindliche Ausbauziele angepasst. Durch den Trend zur Dezentralisierung entsteht ein neues regulatorisches Umfeld, in dem Einzelpersonen und Gemeinschaften ihre eigene Energieversorgung leichter selbst gestalten und so unabhängiger werden können.