Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Förderinstrument für Photovoltaikanlagen. Sie wird in der Schweiz aber oft als Abnahme- oder Rückliefervergütung bezeichnet und trägt zur Amortisation von Solaranlagen bei und macht die Energiewende für Privatpersonen und Unternehmen wirtschaftlich attraktiver. Erfahren Sie in diesem Artikel alles Wissenswerte rund um diese Vergütung
Was ist die Einspeisevergütung?
Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen erhalten eine Vergütung für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung nennt man Abnahmevergütung. Sie unterscheidet je nach Energieversorger stark.
Wie hoch ist die Abnahmevergütung?
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am Marktpreis und wird in der Regel quartalsweise angepasst. Ab dem ersten Januar 2026, und je nach Energieversorger auch schon früher, tritt eine Mindestvergütung in Kraft. Sie gilt für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 150 kW und sorgt dafür, dass selbst bei sehr tiefen Marktpreisen ein Basisertrag gesichert bleibt.
Für kleinere Anlagen bis 30 kW ist ein fixer Betrag von 6 Rp./kWh vorgesehen. Bei grösseren Anlagen zwischen 30 und 150 kW hängt die Höhe der Minimalvergütung von der Anlagengrösse und der Nutzungsart ab:
- Mit Eigenverbrauch: Die Vergütung nimmt mit steigender Leistung ab. Sie errechnet sich aus der Formel 180 geteilt durch die installierte kW-Leistung. Das bedeutet zum Beispiel: Eine 60-kW-Anlage erhält mindestens 3 Rp./kWh.
- Ohne Eigenverbrauch: Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen ohne Eigenverbrauch erhalten eine fixe Mindestvergütung von 6,2 Rp./kWh.
Da der Referenzmarktpreis für Solarstrom in den meisten Fällen deutlich über diesen Untergrenzen liegt, greifen diese Sicherheitsmechanismen nur selten. Dennoch tragen sie dazu bei, dass Investitionen über die gesamte Laufzeit abgesichert sind.
Zusätzlich können Betreiber von Photovoltaikanlagen Erträge über den Verkauf von Herkunftsnachweisen (HKN) erzielen. Diese Zertifikate dokumentieren die ökologische Qualität des Solarstroms. Bereits heute nehmen fast alle Netzbetreiber solche Nachweise ab.
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Abnahmevergütung und Eigenverbrauch: ein Vergleich
Während die Abnahmevergütung allein attraktiv ist, bleibt der direkte Eigenverbrauch von Solarstrom oft attraktiver. Denn jede Kilowattsunde, die Sie selbst nutzen, reduziert den Zukauf von Netzstrom. Angesichts der anstehenden Veränderungen ab 2026, lohnt es sich, den Strom bis Ende Jahr noch möglichst selber zu nutzen.
Wie schnell amortisiert sich eine typische 10-kW-Anlage mit Eigenverbrauch und Abnahmevergütung?
Eine typische Photovoltaikanlage mit 10 Kilowatt Leistung produziert in der Schweiz pro Jahr rund 9000 bis 10’000 Kilowattstunden Strom. Davon kann ein Einfamilienhaus ohne Speicher meist etwas ein Drittel selbst nutzen, der Rest wird ins Netz eingespeist. Für den Eigenverbrauch spart man den vollen Strompreis von rund 29 Rappen pro Kilowattstunde, für die Einspeisung erhält man je nach Energieversorger etwa 15 Rappen.
Rechnet man diese beiden Einnahmequellen zusammen, ergibt sich für eine 10-Kilowatt-Anlage ein jährlicher Nutzen von ungefähr 1800 bis 2000 Schweizer Franken. Die Investitionskosten liegen nach Abzug der Fördergelder bei rund 20’000 bis 28’000 Franken. Damit ergibt sich eine Amortisationszeit von grob 11 bis 15 Jahren.
Mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauchsanteil zwar deutlich steigen – oft auf 60 bis 70 Prozent –, allerdings erhöht sich dadurch auch die Investition spürbar. Unter dem Strich verlängert sich die Rückzahlungsdauer meist leicht auf 12 bis 18 Jahre.
Wie beantrage ich eine Abnahmevergütung?
Abnahmevergütungen können Sie bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Dazu benötigt wird normalerweise ein Nachweis der Inbetriebnahme, technische Datenblätter und das aufgefüllte Antragsformular.
Muss ich Abnahmevergütungen versteuern?
Die Abnahme- oder Rückliefervergütung muss versteuert werden. Sie gilt als steuerbares Einkommen. Dabei wird nur das Geld versteuert, welches tatsächlich durch die Anlage eingenommen wird – also das, was der Stromlieferant für den Solarstrom zahlt.
Fazit: Abnahmevergütungen machen Solarstrom wirtschaftlicher
Die Vergütung für den eingespeisten Strom macht Photovoltaikanlagen für Privatpersonen und Unternehmen noch wirtschaftlicher. Sie garantiert eine attraktive Vergütung für eingespeisten Solarstrom, unterstützt die schnelle Amortisation von Anlagen und fördert die Energiewende nachhaltig. Wer die Vergütung korrekt beim Netzbetreiber beantragt und seine Anlage effizient nutzt, profitiert langfristig von finanziellen Vorteilen und leistet gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Stromversorgung in der Schweiz.
➔ Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen können einen einmaligen Förderbetrag erhalten – die sogenannte Einmalvergütung. Für die Berechnung dieses Betrags stellt die Pronovo einen Tarifrechner bereit. Einmalvergütung berechnen: Zum Tarifrechner
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